AIDM
International association against the violence and the kidnapping of minors - English
Associazione internazionale contro la violenza e il rapimento di minori - Italiano
Internationale Vereinigung gegen die Gewalt und die Entführung von Minderjährigen - Deutsch
Association internationale contre la violence et l’enlèvement des mineurs - Français
Über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 (in Kraft getreten für die CH: 26.3.1997)
Das europäische Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts sowie das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen entsprechen besonders den Forderungen aus Artikel 11 des obgenannten UNO Übereinkommens.
Diese Bestimmung schreibt vor:
-
Die Vertragsstaaten treffen Massnahmen, um das rechtswidrige Verbringen von Kindern ins Ausland und ihre rechtswidrige Nichtrückgabe zu bekämpfen
-
Zu diesem Zweck fördern die Vertragsstaaten den Abschluss zwei- oder mehrseitiger Übereinkünfte oder den Beitritt zu bestehenden Übereinkünften