Gesetze
Strafrecht

Schweizerisches Strafgesetzbuch    ART.183    ART.185    ART.220

Haager Abkommen                Europäisches Abkommen                    Istanbul-Konvention    
UNO-Übereinkommen 


Über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 (in Kraft getreten für die CH: 26.3.1997)

Das europäische Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts sowie das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen entsprechen besonders den Forderungen aus Artikel 11 des obgenannten UNO Übereinkommens.

Diese Bestimmung schreibt vor:

  • Die Vertragsstaaten treffen Massnahmen, um das rechtswidrige Verbringen von Kindern ins Ausland und ihre rechtswidrige Nichtrückgabe zu bekämpfen

  • Zu diesem Zweck fördern die Vertragsstaaten den Abschluss zwei- oder mehrseitiger Übereinkünfte oder den Beitritt zu bestehenden Übereinkünften


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