Arbeitsprogramm der Internationalen Vereinigung AIDM für die Schweiz

  • Vorschlag für eine legislative Modifizierung von Art. 220 StGB. Motiv: Antragsdelikt - Offizialdelikt

  • Vorschlag für eine legislative Revision des ZGB. Motiv: Scheidungsgesetz, Kindsschutzgesetz, Obhutsgesetz

  • Präventions-Programm vor einer Kindsentführung gemäss Art. 220 StGB., Repatriierung des Minderjährigen nach ausgeführter Entführung und Prävention bei Rezidivgefahr nach einer Wiederauffindung. Motiv: Verbalisierte Drohungen oder Warnanzeichen

  • Programm von effektiven Schutzmöglichkeiten des Kindes und der Obhutsperson vor einer Kindsentführung und nach einer Wiederauffindung des Minderjährigen

  • Assistenz-Programm für diplomatische Rechtshilfe im Fremdstaat, betreffend die Auffindung und die Repatriierung des Schweizer-Minderjährigen

  • Ausarbeitung eines internationalen Rechtshilfe-Dokumentes. (Vollstreckung von  Schweizer-Gerichtsurteilen im Fremdstaat)

  • Zusammenarbeit mit allen Bundes- und Kantonsbehörden, sowie mit den Behörden des Fremdstaates und mit Organisationen und Vereinigungen kompetent in Materie

  • Juristische Beratungsfunktion vor, während und nach einer Kindsentführung, koordiniert und ausgeführt durch kompetente Personen

  • Psychologische und moralische Beratungsfunktion vor, während und nach einer Kindsentführung, koordiniert und ausgeführt durch kompetente Personen

  • Administrative und finanzielle Beratungsfunktion vor, während und nach einer Kindsentführung, koordiniert und ausgeführt durch kompetente Personen

  • Suche der betreffenden kompetenten Personen (Juristen, Psychiater usw.) auf nationalem Gebiet in jedem Kanton und für später in jedem Risiko-Fremdstaat

  • Spezifisches Informations-Programm für die zuständigen Behörden auf nationalem und internationalem Gebiet. (Bundesbehörden, Staatsanwaltschaft, Amtsgerichte, Polizei, Vormundschafts-Behörden, Zollämter, Anwälte, Sozialdienste)

  • Sensibilisierungs- und Informations-Programm für die öffentliche Meinung durch Massenmedien (Presse, Radio, Television usw.)

  • Programm-Ausarbeitung, hinsichtlich zwischenstaatlicher Kooperation der NICHT-Vertrags-Staaten. Motiv: Europäisches Übereinkommen vorn 20.5.1980, Haager Übereinkommen vom 25.10.1980

  • Programm-Ausarbeitung einer internationalen Koordination rechtsgültiger Fahndungen nach dem entführten Minderjährigen. Motiv: I-Search System in den USA

  • Regelmässige Information über die Arbeit der Internationalen Vereinigung AIDM und Information im Weiteren


INTERNATIONALE VEREINIGUNG AIDM Die Präsidentin AIDM Davesco-Soragno, den 22. September 1989